Wir übernehmen für Sie die komplette Antragsstellung. Jetzt mit staatlicher KI-Förderung durchstarten.
Sie müssen nur eins tun: Laden Sie einfach die unterschriebene Zustimmung zur Antragstellung hoch, wir kümmern uns um den Rest.
Ihr Weg zum BAFA-Förderantrag in nur 3 Schritten.
Händisch unterschriebene Vollmacht einfach und sicher über unsere Plattform hochladen.
Wir stellen den BAFA-Förderantrag professionell für Sie und kümmern uns um alle Formalitäten.
Bürokratie abbauen. Prozesse vereinfachen. Mit KI. Mit der staatlich geförderten KI-Beratung entdecken Sie, wie Künstliche Intelligenz Ihre internen Abläufe verschlanken kann und wie viel Zeit Sie einsparen können.
Die BAFA-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland. Gefördert werden strategische Beratungen zu Digitalisierungsthemen, insbesondere: KI-Erstberatung (Einordnung, Orientierung & Chancenklärung), KI-Bedarfsanalyse (Wo kann KI in Ihrem Unternehmen konkret Mehrwert schaffen), Identifikation passender KI-Tools (von Chatbots bis Automatisierung), Strategische KI-Planung (von der Idee zur umsetzbaren Roadmap), Automatisierung & Prozessintelligenz (wiederkehrende Abläufe smarter gestalten), digitale Kundenkommunikation (Einsatz von KI in Service & Vertrieb), KI im Marketing & Vertrieb (Zielgruppen besser erreichen, Kampagnen automatisieren), Team fit für KI machen (Zukunftsfähigkeit & digitales Mindset entwickeln) sowie Datenschutzstrategien im KI-Kontext (DSGVO-konform beraten & nutzen).
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die folgende Voraussetzungen erfüllen: max. 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio € Jahresumsatz, Firma in Deutschland und Sie fallen unter die De-minimis-Verordnung.
Die Förderhöhe hängt vom Standort Ihres Unternehmens ab: 80 % Förderung erhalten Unternehmen aus den neuen Bundesländern sowie die Regionen Lüneburg und Trier (ausgenommen sind Berlin und Region Leipzig). 50 % Förderung gilt für Unternehmen im übrigen Bundesgebiet.
Nein – die Nutzung der Förderung ist freiwillig und unverbindlich. Sie haben die Wahl, die Beratung auch ohne Förderung in Anspruch zu nehmen. Wir empfehlen jedoch, das Förderprogramm zu nutzen, da es Ihnen einen erheblichen finanziellen Vorteil bietet.
Nein. Die Förderung ist nicht rückzahlbar und es entstehen keine versteckten Kosten. Sie bekommen die Förderung nach erfolgreich eingereichtem Verwendungsnachweis ausgezahlt.
Ja, grundsätzlich ist der Antrag eigenständig möglich. Allerdings ist das Verfahren recht formal und beinhaltet mehrere Schritte (u. a. Registrierung, Online-Antrag, Verwendungsnachweis). Wir übernehmen diesen Prozess gerne für Sie – kostenfrei im Rahmen unserer Beratung – damit Sie Zeit und Nerven sparen. Laden Sie hierfür die entsprechende Vollmacht in unserem Upload-Bereich hoch.
Erstgespräch: Wir klären offene Fragen. Antragstellung: Wir übernehmen die formgerechte Antragstellung für Sie. Zusage abwarten: Nach Bewilligung kann die Beratung starten. Beratung durchführen: Maßgeschneidert auf Ihre Herausforderungen. Verwendungsnachweis: Auch hier unterstützen wir Sie bis zur Auszahlung der Fördermittel.
Wir übernehmen für Sie die komplette Antragsstellung – kein Aufwand, keine versteckten Kosten. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit Marvin de Vries.